KOSTEN
Kostet für die Unterstützung eines Rechtsanwalts?
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist mit Kosten verbunden, da gute juristische Leistungen ihren Preis haben. Bei uns erhalten Sie jedoch eine erstklassige Rechtsvertretung und Verteidigung in Strafsachen zu fairen Konditionen. Die Höhe des Honorars richtet sich vor allem nach dem Zeitaufwand, den eine gründliche Vorbereitung erfordert. Grundlage für die Berechnung unserer Honorare sind das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien.
Kostentransparenz und Erstgespräch
Transparenz ist uns besonders wichtig. In einem Erstgespräch informieren wir Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten, sodass Sie keine unerwarteten finanziellen Belastungen befürchten müssen.
Wichtigkeit anwaltlicher Unterstützung
Gerade in Strafsachen sollten Sie nicht aus Kostengründen auf einen Rechtsanwalt verzichten. Eine strafrechtliche Verurteilung kann deutlich teurer werden, etwa durch den Verlust Ihres Arbeitsplatzes durch eine Haftstrafe oder dem Verlust Ihrer Lenkerberechtigung. Ebenso kann ein Eintrag im Strafregister oder der Verlust Ihres Gewerbescheines aufgrund einer Verurteilung erhebliche Kostenfolgen für Sie haben. Solche Konsequenzen könnten Ihre berufliche und persönliche Zukunft erheblich beeinträchtigen.
Auch im Zivilrecht lohnt sich eine rechtzeitige anwaltliche Beratung, um teure Rechtsstreitigkeiten und unnötige Fehler zu vermeiden. Einmal entstandene Fehler sind oft nur mit hohem Aufwand und Kosten zu beheben.
Effiziente und kostengünstige Struktur
Dank der schlanken Struktur unserer Kanzlei können wir zielgerichtet und ohne unnötige administrative Hürden arbeiten. Dadurch gewährleisten wir effiziente Lösungen bei überschaubaren Kosten.
Leistungsübersicht
Kosten Erstberatung
Wir bieten eine kostengünstige Erstberatung zur Klärung der weiteren Vorgehensweise an. Die Kosten betragen € 250,00 für 50 Minuten. Sollten Sie uns anschließend beauftragen, wird dieser Betrag auf das Honorar angerechnet, wodurch die Erstberatung letztlich kostenlos ist. Die Kosten für unsere weiteren Leistungen werden, wir Ihnen dann in diesem Gespräch mitteilen, sofern der Arbeitsaufwand eingeschätzt werden kann. Dies ist meistens erst dann der Fall, wenn uns die Dauer der Hauptverhandlung bekannt ist.
Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz
Das Rechtsanwaltstarifgesetz regelt die Vergütung von Leistungen, wie etwa Verhandlungen. In streitigen zivilrechtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Verfahrenskosten (Obsiegensprinzip). In bestimmten Fällen kommen auch die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz zur Anwendung.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie, ob Deckung besteht. In der Regel übernimmt die Versicherung unsere Kosten und auch die gegnerischen Kosten, wenn Deckung besteht. In Strafverfahren werden Kosten eines Strafverteidigers immer nur nachträglich nach einem Freispruch erstattet. Vorab müssen Sie das Honorar jedoch vorstrecken.
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Experten, der Sie bei der Auswahl einer passenden Rechtsschutzversicherung unterstützt.
Abrechnung nach Zeitaufwand
Falls keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz möglich ist, erfolgt die Verrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand. Die kleinste Einheit beträgt 15 Minuten, der Stundensatz liegt bei € 390,00 brutto (€ 325,00 netto).
Pauschalhonorar
Alternativ bieten wir Pauschalhonorare an, wenn der Arbeitsaufwand aufgrund unserer Erfahrung kalkulierbar ist – etwa bei Vertragsprüfungen oder Vertragserstellungen.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen in 1010 Wien, Rathausstraße 5/3.
- Mail: office@rechtsanwalt-flatz.at
- Tel: +43 1 402 6467
- Web: www.rechtsanwalt-flatz.at