Geldwäscherei

Welche Strafe droht bei Geldwäscherei §165 StGB?

Viele Menschen denken Geldwäscherei betrifft nur die organisierte Kriminalität und Banken, doch kann dieses Thema auch ganz schnell unbescholtene Bürger betreffen. Die Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamt registrierte 2021 in Österreich fast 6.000 Einträge und somit 20 % mehr als im Jahr zuvor. In Deutschland stieg die Zahl der Geldwäschedelikte um mehr als 44 Prozent auf 32.500 im Jahr 2023.

Was ist Geldwäsche? 

Geldwäscherei bezeichnet das Verfahren zur Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes bzw. von illegal erworbenen Vermögenswerten, sogenanntes Schwarzgeld, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Das bedeutet in der Praxis, Kriminelle horten heimlich Geld aus Straftaten, können es allerdings nicht ausgeben, da Banken nach den Geldwäschegesetzen verpflichtet sind, verdächtige Transaktionen sofort an die Behörden zu melden. Daher versuchen diese Personen dieses Geld über Umwege in den Wirtschaftskreislauf zu schleusen und das Geld als Gewinn aus legalen Geschäften zu tarnen.

Ursprünglich dienten dazu vermeintlich umsatzstarke Waschsalons, die kaum echte Kunden hatten. Die Salons sollten nicht die Kleidung waschen, sondern Geld von seiner inkriminierten Herkunft befreien. So entstand der Begriff der Geldwäscherei. Am Ende wirkt das Geld wie legal erwirtschaftet und die Täter können es dann unbehelligt ausgeben.

Warum kann ich als Einzelperson wegen Geldwäscherei angeklagt werden?

Die Täter schädigen ihre Opfer durch Cyberkriminalität oder Betrugsdelikten um hohe Geldbeträge. Dies geschieht häufig aus dem Ausland. Beispielsweise wird ein Opfer dazu verleitet, den Kaufpreis für ein bestelltes Produkt zu bezahlen, welches dann nicht geliefert wird oder es werden falsche Rechnungen verschickt, die dann versehentlich vom Opfer bezahlt werden.

Haben die Täter das Geld von ihren Betrugsopfern erhalten, wenden sie sich an unwissende Personen, die ihr Geld weiterleiten sollen. Dies erfolgt sehr häufig durch folgende Methoden:

  • Die Täter versuchen von der unwissenden Person die Bankomatkarten oder Zugangsdaten zum Bankkonto zu erlangen. Haben sie dann Zugriff auf das Konto der unwissenden Person, leiten sie das Geld des Betrugsopfers auf das Konto der unwissenden Person, um es dann von dort ins Ausland weiterzuleiten.
  • Geldwäscher locken unwissende Personen mit vermeintlichen Jobs, als Geschäftsführer, oder Nebenjobs, die mit Arbeitsverträgen und Schulungen echt wirken. Die unwissenden Personen glauben, sie würden als Geschäftsführer legale Gelder weiterleiten. Oder sie gehen davon aus, dass sie nur neue Konto-Apps testen, mit Kryptowährungen handeln oder Rücksendungen verwalten.
  • Die Täter geben sich als Freunde und Verwandte mit neuer Nummer aus oder tauschen sich über Dating- und Freundschaftsportale online über Wochen mit den unwissenden Personen aus. Irgendwann bitten sie diese Person unter einem Vorwand dazu, dringend Geld von Freunden weiterzuleiten. Das wirkt für den Unwissenden wie ein scheinbar harmloser Gefallen.
  • Die Täter sprechen unwissende Personen auf der Straße an und geben sich als wohlhabende Touristen aus, die ihre Bankomatkarte verloren hätten und daher kein Bargeld beheben könnten. Sie sagen dann, dass sie jemanden brauchen, dem sie Geld auf ihr Bankkonto überweisen können und der es dann für sie in Bar abhebt. Die unwissende Person hebt das Geld von in Bar ab und übergibt es dem Täter.

Warum brauchen die Geldwäscher Ihr österreichisches Bankkonto?

Warum brauchen die Täter jetzt die unwissende Person mit dem österreichischen Bankkonto? Ganz einfach, weil das Betrugsopfer oder die Bank ansonsten Verdacht schöpfen würde, wenn sie von den Tätern aufgefordert würden, auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen.

Als „Dankeschön“ für die Hilfe bieten die Täter der unwissenden Person dann eine Provision von 10% bis 20% der weitergeleiteten Summe an. 

Spätestens nach einigen Wochen steht dann die Polizei vor der Türe der unwissenden Person, die in dem Fall als Agent tätig war. Diese unwissende Person hat sich dann wegen Beitrag zum Betrug und/oder Geldwäscherei strafbar gemacht. In der Praxis wird die unwissende Person nahezu immer ertappt, während die dahinterstehenden Betrugstaten und deren Täter meist im Dunkeln bleiben.

Welche Strafe droht bei Geldwäscherei?

Die Geldwäscherei ist in § 165 Strafgesetzbuch geregelt. Dieser bestimmt folgendes:

Wer Vermögensbestandteile, die aus einer kriminellen Tätigkeit herrühren, mit dem Vorsatz, ihren illegalen Ursprung zu verheimlichen oder zu verschleiern oder eine andere Person, die an einer solchen kriminellen Tätigkeit beteiligt ist, zu unterstützen, damit diese den Rechtsfolgen ihrer Tat entgeht, umwandelt oder einem anderen überträgt, oder wahre Natur, Herkunft, Lage, Verfügung oder Bewegung von Vermögensbestandteilen, die aus einer kriminellen Tätigkeit herrühren, verheimlicht oder verschleiert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Ebenso ist zu bestrafen, wer Vermögensbestandteile erwirbt, sonst an sich bringt, besitzt, umwandelt, einem anderen überträgt oder sonst verwendet, wenn er zur Zeit des Erlangens weiß, dass sie aus einer kriminellen Tätigkeit eines anderen herrühren.

Wer die Tat in Bezug auf einen Vermögensbestandteil, dessen Wert € 50.000,00 übersteigt, oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, die sich zur fortgesetzten Geldwäscherei verbunden hat, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. 

Sofern durch die Tat auch noch der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, erfolgt eine weitere Strafanzeige wegen Beitrag zum Betrug gemäß §§ 15, 146 StGB. Die Strafandrohung für Betrugsdelikte finden Sie hier

Was Sie beachten sollten:

Sie sollten niemals Gelder Dritter einfach so weiterleiten, wenn sie darum gebeten werden. Auch nicht, wenn die Person ihnen erzählt, sie befinde sich in einer Notsituation. Auf keinen Fall sollten Sie (fremde) Gelder ins Ausland überweisen. Gutschriften durch Unbekannte und seltsame Verwendungsangaben sind ebenfalls immer Alarmsignale.

Neben der hohen gerichtlichen Strafe droht auch der finanzielle Ruin. Ein Gericht kann Sie dazu verurteilen, den Betrugsopfern den gesamten Schaden, den diese erlitten haben, zu ersetzen. Die Betrüger, sind natürlich unauffindbar und  meistens sehr schnell mit dem Geld im Ausland.

Was passiert, wenn ich wegen Geldwäscherei in Österreich angezeigt wurde?

Geldwäscherei ist ein Vorsatzdelikt und muss der Vorsatz von der Staatsanwaltschaft nachgewiesen werden. Sollte daher aufgrund einer Anzeige ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden und die Polizei Sie als Beschuldigten zur Vernehmung laden, sollten Sie keine Aussage tätigen, ohne vorher mit mir als Ihrem Verteidiger in Strafsachen gesprochen haben. Es können sehr schnell unbedachte Aussagen getätigt werden oder Aussagen von der Polizei unrichtig protokolliert werden. Diese Aussagen, können Ihnen dann im späteren Verfahren als Beweis Ihres Vorsatzes zur Last gelegt werden.

Haben Sie zum Beispiel in der polizeilichen Aussage zugegeben, dass Sie den Verdacht hatte, dass etwas nicht in Ordnung ist, kann das Gericht dies als Indiz heranziehen, dass Sie selbst kein Opfer der Geldwäscher waren, sondern Beitragstäter.

Neben den hier aufgezählten Geldwäschedelikten, gibt es natürlich noch zahlreiche weitere Formen der Geldwäsche. Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche derartiger Verfahren geführt und kann daher auf einen umfangreiche Erfahrung zurückgreifen, um Sie bestmöglich zu verteidigen.

Weitere Einzelheiten zum Strafdelikt des Betruges und wann eine Verurteilung wegen Betruges drohen kann, finden Sie hier

Rechtsgrundlagen: für Eigentumsdelikte:

§§ 165,  146-148 StGB

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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