Grenzemenge Suchtmittel

Was bedeutet die Grenzmenge im Suchmittelrecht ?

Grenzmenge Suchmittel Strafen

Die Grenzmenge im Suchtmittelrecht spielt bei der Strafandrohung eine sehr große Rolle. Dies aufgrund dessen, da die Gerichte ab dem Überschreiten gewisser Grenzmengen von Suchtgifthandel (Drogenhandel) ausgehen. Der Suchtgifthandel hat eine wesentlich höher Strafandrohung zur Folge.

Gibt es für unterschiedliche Suchtmittel unterschiedliche Strafen?

Einen Unterschied bei der Strafbarkeit gibt es zwischen verschiedenen Arten von Suchtgiften nicht. Nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) ist der unerlaubte Umgang mit Marihuana also ebenso strafbar wie der unerlaubte Umgang mit Heroin. Unterschiede gibt es lediglich beim Erreichen gewisser Mengenstufen (Grenzmengen).

Wie bereits ausgeführt, ist die sicherstellte Grenzmenge des Suchtgiftes von großer Bedeutung, weil bei einer Überschreitung dieser Grenzmengen die Gerichte von Suchtgifthandel ausgehen.

Definition der Grenzmenge im Suchmittelrecht:

Der Begriff der Grenzmenge ist in § 28b SMG folgendermaßen beschrieben:

„Der Bundesminister für Gesundheit hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz mit Verordnung für die einzelnen Suchtgifte, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes, die Untergrenze jener Menge festzusetzen, die geeignet ist, in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen herbeizuführen (Grenzmenge). Dabei ist auch auf die Eignung von Suchtgiften, Gewöhnung hervorzurufen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von an einer solchen Sucht Erkrankten Bedacht zu nehmen.“

Die genaue Menge in Gramm (berechnet auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes) steht in der Suchtgift-Grenzmengenverordnung.

Wann gehen die Gerichte von Suchtgifthandel aus?

Die Grenzmenge ist also der entscheidende Parameter bei der Bestrafung im Suchtmittelrecht. Ein Überschreiten der Grenzmenge führt zu einer Anwendung der strengeren Strafbestimmungen der §§ 28 und 28a SMG. Der Gesetzgeber nimmt bei der Überschreitung der Grenzmenge an, dass der Täter das Suchtmittel nicht zum eigenen Gebrauch verwendet sondern, um damit zu Handeln (Suchtgifthandel).

Ein Überschreiten der Grenzmengen führ somit dazu, dass anstatt der Strafbestimmungen des § 27 SMG, der eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für den Besitz von Suchtmitteln androht, die Strafbestimmungen des § 28a SMG zu Anwendung kommt, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren oder sogar Lebenslang androht.

Überschreiten der Grenzmenge:

Bei der Überschreitung der Grenzmenge ist immer der Reinheitsgrad des Suchtmittels, welcher im Rahmen des Strafverfahrens festzustellen ist, ausschlaggebend (RS0087925). Eine Feststellung kann lediglich dann ausbleiben, wenn gar kein Zweifel daran besteht, dass die Grenzmenge überschritten wurde (OGH 14 Os 126/97). Das ist dann der Fall, wenn eine sehr große Menge an Suchtmittel gefunden wurde, dass es eindeutig ist, dass die Grenzmenge überschritten wurde. Mehrere Suchtmittel, welche einzeln die Grenzwerte nicht überschreiten, sind im Falle eines einheitlichen Tatgeschehens, zB., wenn diese gleichzeitig transportiert werden, zusammenzurechnen und können somit dennoch den Grenzwert überschreiten.

Beispiele für Grenzmengen bei Straßenqualität:

Die Suchtgift-Grenzmengenverordnung gibt lediglich Aufschluss über die Grenzmengen der Reinsubstanz. Nachstehend daher eine Tabelle, wann bei üblicher Straßenqualität die Grenzmenge gängiger Suchtgifte überschritten wird. Das Überschreiten der Grenzmenge wird anhand einer chemischen Analyse, welche den Reinheitsgrad des Suchtmittels bestimmt, berechnet und ist daher immer vom Einzelfall abhängig. Die unten angeführte Tabelle bietet daher lediglich Anhaltspunkte!

Bezeichnung Grenzmenge in Gramm Üblicher Reinheitsgehalt Grenzmenge bei Straßenqualität 15- fache Grenzmenge 25 -fache Grenzmenge
Marihuana (THCA) 40 10% – 20% 400g – 200g 6.000g – 3.000g 10.000g – 5.000g
Marihuana Delta 9- THC 20 1%
Heroin 3 10% – 25% 12g – 30g 180g – 450g 300g – 750g
Speed 10 10% – 20 % 50g – 100g 750g – 1.500g 1.250g – 2.500g
LSD 0,01 0,0001g pro Einheit ca 100 Einheiten ca.1.500 Einheiten ca 2.500 Einheiten
Ectasy 30 0,05 pro Einheit 600 Stück ca. 9.000 Einheiten ca 15.000 Einheiten
Kokain 15 50% 30g 450g 750g

Der Unterschied zwischen THCA und Delta 9-THC ist, dass die lebende Pflanze kein THC enthält, sondern THCA. Erst bei der Aushärtung und Trocknung von Cannabis wandelt sich THCA langsam in THC um.

In der Praxis bedeutet, dies Folgendes: Wenn jemand zuhause eine Plantage mit 400 Cannabispflanzen betreibt und pro Ernte 800g Blüten aberntet, ergibt dies bei einem Reinheitsgehalt von 20%, 160g reines THCA. Somit liegt eine vierfache Überschreitung der Grenzmenge vor.

Es droht daher für das Anbauen, wegen der Vorbereitung von Suchtgifthandel gemäß § 28 SMG, eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Sofern diese Ernte dann noch teilweise verkauft wird, liegt Suchtgifthandel gemäß § 28a Abs. 1 SMG vor und und droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Hätte er 3 Kilo geerntet und verkauft, würde eine Fünfzehnfache Überschreitung der Grenzmenge gemäß § 28a Abs 2 Zif. 3 SMG vorliegen (15 x 40g = 600g) und ein Strafrahmen von einem bis zu 10 Jahren drohen.

Die Strafdrohung nach dem Suchtmittelgesetz bei Suchtgifthandel:

Wer vorschriftswidrig Suchtgift in einer die Grenzmenge übersteigenden Menge erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wird die Grenzmenge um das Fünfzehnfache überschritten, droht gemäß § 28a Abs 2 Z 3 SMG eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren. 

Wird die Grenzmenge um das Fünfundzwanzigfache überschritten droht gemäß § 28a Abs 4 Zif. 3 eine Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren.

Mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe ist zu bestrafen, wer eine Straftat nach Abs. 1 begeht und in einer Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher Straftaten führend tätig ist.

Achtung: die Strafandrohungen sind wesentlich höher, wenn die Taten gewerbsmäßig (§70 StGB), also um ein fortlaufendes Einkommen zu erzielen, begangen wurden oder als Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§278 StGB).

Beachten Sie, auch die Vorbereitung von Suchtgifthandel ist bereits strafbar. Mehr Informationen zu den drohenden Strafen finden Sie hier.

Was tun, wenn größere Mengen an Suchtmitteln bei mir gefunden werden?

Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, machen Sie davon Gebrauch! Bevor Sie mit der Polizei sprechen, reden Sie mit mir als Ihrem Verteidiger in Strafsachen. Als Experte im Suchtmittelrecht biete ich Ihnen die bestmögliche Verteidigung und wahre Ihre Rechte. Gerade bei der Berechnung der Grenzwerte unterlaufen den Strafverfolgungsbehörden immer wieder Fehler. Wenn dies zu Lasten des Angeklagten passiert, können 0,1 Gramm einen Unterschied von mehreren Jahren Freiheitsstrafe machen. Zudem erlebe ich auch häufig, dass Beschuldigte mehr zugeben, als die Ermittlungsbehörden überhaupt nachweisen können.

Deswegen verweigern Sie die Aussage, bis Sie mit mir als Ihrem Strafverteidiger und Experten im Suchtmittelrecht gesprochen haben.

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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meiner Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren. Weitere Hinweise zu strafrechtlichen Delikten finden Sie hier.

Stand: Juli 2022

Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.

Rechtsgrundlagen für Suchtmittelrecht:

Suchtmittelgesetz Suchtgift-Grenzmengenverordnung

CategoryAllgemein

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