STRAFRECHT

Rechtsanwalt Strafrecht Wien, Strafverteidiger Mag. Sascha Flatz

Als Rechtsanwalt für Strafrecht und Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger) in 1010 Wien beraten wir Sie in folgenden Gebieten:

Sie werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben? Sie wurden festgenommen und befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft?

Oft werden im Zuge der ersten Verwirrung und Panik Fehler gemacht, die später nur schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Deshalb ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und folgenden Grundsatz zu beachten:

 

Keine Angaben vor der Polizei ohne Rücksprache mit mir als Ihrem Anwalt!

 

Im Strafverfahren als auch im Verwaltungsstrafverfahren haben Sie immer von Beginn an das Recht auf einen Rechtsanwalt und das Recht zu schweigen. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen gebrauch, bis Sie mit mir und meinem Team als Ihre Strafverteidiger gesprochen haben! Aufgrund unserer langjährigen Berufserfahrung als Strafverteidiger in Wien, sind wir absolute Experten im Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht und können Sie daher vor der Polizei und Gericht professionell verteidigen. 

Auch wenn Ihnen von der Polizei mit Untersuchungshaft oder einer Hausdurchsuchung gedroht wird, lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Selbst wenn Sie eine Aussage machen, werden Sie bei Vorliegen von Haftgründen auch nach Ihrer Aussage oder gerade deswegen in Untersuchungshaft genommen bzw. wird eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Brauche ich als Unschuldiger einen Rechtsanwalt für Strafrecht?

Auch wenn Sie tatsächlich unschuldig sind, sollten Sie, sobald die Ermittlungsbehörden Sie kontaktieren, umgehend mich und mein Team als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht Wien zu Rate ziehen. Oft kontaktieren die Ermittlungsbehörden den Beschuldigten telefonisch und teilen ihm mit, sie wollen ihn nur zu einem Gespräch einladen. Dann ist Vorsicht geboten!

Meist sind gerade jene Aussagen, die zu Beginn von Ermittlungen getätigt und protokoliert wurden, entscheidend für das gesamte Verfahren. Sie können dazu beitragen oder entscheiden, ob eine Person freigesprochen oder verurteilt wird. Richter schenken im Strafverfahren den ersten Aussagen der Beschuldigten vor der Polizei sehr große Glaubwürdigkeit. Damit Sie als Unschuldiger nicht durch ein Fehlurteil im Strafverfahren verurteilt werden, werden wir für Sie kämpfen.

Ich bin schuldig, was kann ein Rechtsanwalt noch für mich tun?

Selbst wenn Ihnen die Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann und leugnen keinen Sinn mehr macht, vergessen Sie nicht: Es gibt im Strafrecht wesentlich mehr Milderungsgründe als Erschwerungsgründe. Daher sollten wir diese Milderungsgründe auch nutzen! Die Strafrahmen für manche Strafdelikte sind beträchtlich. Bei Raub beträgt der Strafrahmen beispielsweise 1 bis 10 Jahre. Das bedeutet das Gericht kann Ihnen die Mindeststrafe von einem Jahr oder die Höchststrafe von 10 Jahren geben. Sofern Sie schuldig sind und zu uns kommen, werden wir Sie daher perfekt auf die Hauptverhandlung vorbereiten. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir genau, worauf Gerichte achten und welche Fragen das Gericht Ihnen stellen wird. Wir prüfen daher sämtliche Milderungsgründe sodass, dass Sie eine möglichst milde Strafe erhalten.

Sie suchen einen Verteidiger in Strafsachen? – Warum Sie sich an uns wenden sollten:

Das Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht gehört zu den absoluten Schwerpunkten unserer Rechtsanwaltskanzlei und können wir auf eine mehr als 10 jährige Erfahrung als Strafverteidiger zurückblicken. Insbesondere bei schweren Delikten, die vor einem Schöffengericht oder Geschworenengericht stattfinden, haben wir sehr viel Erfahrung und Kompetenz.

Durch unsere Kontakte mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, können wir sofort mit diesen Kontakt aufnehmen und Akteneinsicht nehmen. Dann prüfen wir dann die Akte und vor allem, welche Beweise die gegen Sie vorliegen und wie stichhaltig und glaubwürdig diese sind. Danach werden wir mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie entwerfen und prüfen, ob beispielsweise ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr für die strafbare Handlung in Frage kommt.

Wir vertreten Sie als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht in Wien in Strafangelegenheiten, vor allen Behörden, der Polizei, den Staatsanwaltschaften und Gerichten, in Haftsachen vor dem Haftrichter, im gesamten Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung sowie im Rechtsmittelverfahren vor den Oberlandesgerichten und vor dem Obersten Gerichtshof.

Durch unsere jahrelange Erfahrung erreichen wir sehr häufig, dass das Verfahren nach Ihrer Aussage bei der Polizei eingestellt wird oder jedenfalls nach einem Gerichtsverfahren mit einem Freispruch oder einem milden Urteil, wie Bewährungsstrafe endet. In sämtlichen Hauptverhandlungen vor dem Strafgericht werden Sie von uns persönlich verteidigt! Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen dies vorher mit.

Selbstverständlich begegnen wir unseren Mandanten respektvoll und vorurteilsfrei sowie unter Wahrung absoluter Diskretion. Als Rechtsanwälte unterliegen wir der Verschwiegenheit, Sie können mit uns alles besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein.

Ich bin Opfer ein Straftat geworden, was tun?

Sofern Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich als Privatbeteiligter dem Strafverfahren anschließen. Wir nehmen als Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht Ihre Rechte als Opfer wahr und machen Ihre Schmerzensgeldansprüche sowie Schadenersatzansprüche geltend. Oft wird dem Opfer im Strafverfahren nur ein geringes Schmerzensgeld zugesprochen, jedoch kann anschließend in einem Zivilverfahren ein weiteres Schmerzensgeld geltend gemacht werden.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen mit meinem Team jederzeit auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien und Verteidiger in Strafsachen.

Rechtsgrundlage Strafrecht:

Strafgesetzbuch

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