Schwere Körperverletzung

Wann liegt eine einfache, schwere oder absichtlich schwere Körperverletzung vor?

Schwere Körperverletzung

Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen einfacher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und absichtlich schwerer Körperverletzung.

Was besagt das Gesetz zur Körperverletzung?

Gemäß § 83 StGB wird jeder, der eine andere Person am Körper verletzt oder ihre Gesundheit schädigt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Gleiches gilt, wenn eine Person eine andere misshandelt und dabei fahrlässig verletzt.

Besondere Schutzbestimmungen gelten für Berufsgruppen wie Kontrolleure, Busfahrer, Ärzte oder Feuerwehrleute im Dienst. In diesen Fällen kann eine Strafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Was gilt als Körperverletzung?

Körperverletzung ist jeder erhebliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dazu zählen:

  • Blaue Flecken, Wunden, Schwellungen
  • Verstauchungen oder Verrenkungen
  • Lockerungen oder der Verlust von Zähnen

Nur ganz geringfügige Verletzungen, wie minimale Hautabschürfungen, das Abschneiden von Haaren oder das Beschmieren mit Farbe gelten hingegen nicht als Körperverletzung.

Gesundheitsschädigung und Misshandlung

Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, bei einer Beeinträchtigung mit Krankheitswert, etwa:

  • Vergiftung oder Rauschzustand
  • Fieberhafte Infektionen oder Bewusstlosigkeit
  • Starke Übelkeit oder erhebliche Schmerzen

Eine Misshandlung bezeichnet jede üble Behandlung, die das Wohlbefinden erheblich beeinträchtigt, z. B. Schläge, Stöße oder gewaltsames Umstoßen.

Was gilt als schwere Körperverletzung und welche Strafen drohen?

Laut § 84 Abs 1 StGB drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn:

  • Eine Person schwer misshandelt wird und dabei schwere Verletzungen oder eine mehr als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung entstehen.
  • Ein Beamter, Zeuge oder Sachverständiger verletzt wird.
  • Der Täter mindestens drei selbstständige Gewalttaten ohne nachvollziehbaren Anlass begangen hat.

Wann liegt eine schwere Verletzung vor?

Eine schwere Verletzung liegt vor, wenn wichtige Organe oder Körperteile stark beeinträchtigt werden, sodass wesentliche Funktionseinbußen damit verbunden sind. Beispiele:

  • Knochenbrüche, Verletzungen innerer Organe
  • Gehirnerschütterung mit Gedächtnisverlust
  • Zahnverlust mit Einschränkung der Kaufunktion
  • Infektionen mit lebensbedrohlichen Krankheiten wie HIV
  • Vorliegen einer posttraumatische Belastungsstörung

Wann beträgt die Strafandrohung für eine schwere Körperverletzung drei oder fünf Jahre?

Die Höhe der Strafe hängt vom Vorsatz des Täters ab:

Die Strafandrohung für eine schwere Körperverletzung beträgt gemäß § 84 Abs 1 StGB bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, wenn der Vorsatz des Täters nur auf eine Misshandlung gerichtet war. Wollte der Täter jedoch bewusst eine schwere Verletzung herbeiführen, beträgt die Strafandrohung gemäß § 84 Abs 4 StGB sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.

In der Praxis ist immer im Einzelfall vom Gericht zu beurteilen, ob der Vorsatz des Täters auf eine Misshandlung oder Verletzung gerichtet war.

Wenn eine Körperverletzung begangen wird, sodass Lebensgefahr besteht

Wer eine Körperverletzung unter besonders gefährlichen Umständen gemäß  84 Abs 5 StGB begeht, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dies gilt, wenn:

  • Lebensgefahr bestand (z. B. durch einen Steinwurf auf den Kopf oder ein absichtliches Überfahren).
  • Die Tat von mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung begangen wurde.
  • Besondere Qualen zugefügt wurden, z. B. durch mehrstündiges Fesseln oder das Hervorrufen von Todesangst.

Diese Strafandrohung gilt auch dann, wenn das Opfer gar keine schwere Körperverletzung erlitten hat, die Tat aber wie oben aufgezählt, ausgeführt wurde.

Was ist eine absichtlich schwere Körperverletzung?

Nach § 87 StGB drohen bis zu zehn oder 15 Jahren Freiheitsstrafe, wenn der Täter mit voller Absicht eine schwere Körperverletzung herbeiführen wollte. Der Vorsatz des Täters muss also ausdrücklich darauf gerichtet sein, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen. Beispiele:

  • Angriff mit einer Waffe (Messer, Schlagstock)
  • Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers
  • Gezielte Schläge auf lebenswichtige Organe

Schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen

Gemäß § 85 StGB wird mit bis zu fünf oder zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft, wer eine Verletzung mit langfristigen oder bleibenden Dauerfolgen verursacht. Beispiele:

  • Verlust oder starke Schädigung des Gehörs, Sehvermögens oder der Sprache
  • Erhebliche Verstümmelung oder Verunstaltungen (Narben, Amputationen, Verbrennungen)
  • Genitalverstümmelung oder dauerhafte Beeinträchtigung der Sexualfunktion

Fazit: Strenge Strafen in Österreich

Das österreichische Strafrecht bestraft Körperverletzung in vielen Varianten, von leichten Eingriffen bis hin zu schwerwiegenden und lebensbedrohlichen Angriffen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen dem Täter auch zivilrechtliche Forderungen, wie Schmerzensgeld und Regressforderungen der Krankenkassen, die schnell mehrere tausend Euro betragen können.

Was tun, wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden? Wenn Sie eine Anzeige erhalten haben, ist eine professionelle Verteidigung entscheidend. Ich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien analysiere alle Beweise und Aussagen der Beteiligten, prüfe mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und bereite Sie optimal auf die Verhandlung vor, um Ihre Unschuld zu beweisen oder eine geringere Strafe zu erreichen.

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Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.

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