
Was tun, wenn vom Gericht Untersuchungshaft verhängt wurde?
Die Untersuchungshaft ist eine der einschneidendsten Maßnahmen im Strafverfahren. Sie wird über Personen verhängt, die einer Straftat verdächtigt werden und bei denen bestimmte Haftgründe vorliegen. Doch welche Voraussetzungen gelten für die Verhängung der Untersuchungshaft, wie lange darf sie andauern und welche Rechte haben Betroffene? In diesem Beitrag finden Sie alle wichtigen Informationen – und wie ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ihnen helfen kann.
Wann ist die Verhängung der Untersuchungshaft zulässig?
Die Untersuchungshaft kommt nur unter klar definierten Voraussetzungen zur Anwendung. Laut Strafprozessordnung (§ 173 StPO) kann ein Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen werden, wenn:
- der Beschuldigte dringend einer Straftat verdächtigt wird, sie somit sehr wahrscheinlich begangen hat (RS0107304),
- ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft zur erwartenden Strafe nicht unverhältnismäßig ist (§ 5 StPO),
- die Untersuchungshaft nicht durch „gelindere Mittel“ (zB Abgabe des Reisepasses) ersetzt werden kann (§173 StPO).
Wie läuft die Verhängung der Untersuchungshaft ab?
- Festnahme durch die Polizei: Bei Gefahr im Verzug kann die Polizei eine Person für maximal 24 Stunden festnehmen.
- Beantragung der Untersuchungshaft: Innerhalb dieser Frist muss ein Staatsanwalt die Untersuchungshaft beantragen.
- Entscheidung des Gerichts: Spätestens nach 48 Stunden muss das Gericht über die Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden (§174 StPO).
Wenn die Polizei Sie festgenommen hat, ist es wichtig Ruhe zu bewahren und keine Aussage ohne Rechtsanwalt zu machen. Sie haben gemäß § 49 StPO sofort nach der Festnahme das Recht auf einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger, machen sie davon Gebrauch.
Welche Haftgründe müssen vorliegen?
Folgende konkreten Haftgründe müssen gemäß § 173 StPO vorliegen, dass die Untersuchungshaft verhängt werden kann:
- Fluchtgefahr, diese ist vor allem gegeben, wenn der Strafrahmen für das Delikt hoch ist und der Täter keinen Wohnsitz in Österreich hat.
- Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr, das bedeutet, dass die Gefahr besteht, der Täter beseitigt Beweise oder beeinflusst Mitbeschuldigte.
- Gefahr einer neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat, diese Gefahr ist gegeben, wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist. Insbesondere bei Suchtmitteldelikten wird dieser Haftgrund angenommen.
Wichtig: Fluchtgefahr ist gemäß § 173 Abs 3 StPO nicht anzunehmen, wenn der Beschuldigte sich in stabilen Lebensverhältnissen befindet, einen festen Wohnsitz hat und die Straftat mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
Wann wird die Untersuchungshaft vom Gericht wieder überprüft?
Die Untersuchungshaft ist keine dauerhafte Maßnahme und wird gemäß § 175 StPO regelmäßig überprüft:
- Erste Überprüfung: Zwei Wochen nach der Verhängung.
- Weitere Überprüfungen: Nach einem Monat und danach alle zwei Monate.
- Haftverhandlung: Diese Verhandlungen sind nicht öffentlich und entscheiden über die Fortsetzung der Haft.
Wird dann die Anklage durch die Staatsanwaltschaft eingebracht, finden an sich keine Haftverhandlungen mehr statt, außer es wird beantragt.
Ich möchte eine sofort eine Überprüfung meiner Haft!
Beschuldigte oder ihr Rechtsanwalt können jederzeit einen Antrag auf Enthaftung stellen, wenn neue Tatsachen gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft sprechen. Das Gericht muss in diesem Fall innerhalb von sieben Tagen eine Haftverhandlung durchführen.
Welche Alternativen gibt es zur Untersuchungshaft?
Die Untersuchungshaft darf gemäß § 173 Abs 3 StPO nicht verhängt werden, wenn ihr Zweck durch mildere Maßnahmen („gelindere Mittel“) erreicht werden kann. Solche Maßnahmen können sein:
- Abgabe des Reisepasses oder Führerscheins zur Vermeidung von Fluchtgefahr.
- Hinterlegung einer Kaution.
- Regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei.
- Abgabe eines Gelöbnisses, keine Beweise zu manipulieren oder zu fliehen.
Ein erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann durch die richtige Argumentation dafür sorgen, dass das Gericht auf diese milderen Maßnahmen zurückgreift. Die Chancen für eine Enthaftung sind wesentlich besser, wenn der Angeklagte eine Arbeit in Aussicht hat, eine Wohnmöglichkeit, sowie ein soziales Umfeld.
Nach ständiger Rechtsprechung muss die Verhängung der Untersuchungshaft verhältnismäßig sein (§ 5 StPO). Das bedeutet, das Verhältnis der Verhängung, Fortsetzung oder Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft muss zur Bedeutung der Sache, also der Straftat oder der zu erwartenden Strafe maßgeblich sein (§ 173 Abs 1 zweiter Satz StPO). Zudem darf
Rechtsmittel gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft:
Für den Fall, dass die Untersuchungshaft in einer regulären Haftverhandlung gemäß § 175 StPO oder aufgrund eines Enthaftungsantrages verlängert wurde, steht dem Häftling und seinem Rechtsanwalt binnen drei Tagen die Beschwerde gemäß § 87 StPO an das Oberlandesgericht zu. Wird eine derartige Beschwerde eingebracht, entscheidet dann das Oberlandesgericht, ob die Entscheidung des Haftrichters, die Untersuchungshaft zu verlängern, rechtmäßig war oder der Häftling sofort freizulassen ist.
Wie lange kann die Haft höchstens andauern:
Die Untersuchungshaft aufgrund von Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr darf insgesamt längstens zwei Monate dauern. Ansonsten ist der Beschuldigte gemäß § 178 StPO spätestens dann aus der Haft zu entlassen, wenn er sich
- wegen des Verdachts eines Vergehens schon sechs Monate,
- wegen des Verdachts eines Verbrechens schon ein Jahr oder
- wegen des Verdachts eines Verbrechens, das mit einer fünf Jahre übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, schon zwei Jahre.
in Untersuchungshaft befindet, ohne dass die Hauptverhandlung begonnen wurde.
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und junge Erwachsene bis 21 Jahre gibt es teilweise abweichende Fristen.
Fazit: Untersuchungshaft erfordert professionelle Verteidigung
Die Untersuchungshaft ist ein gravierender Eingriff in die Freiheit und erfordert schnelles und strategisches Handeln. Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger stehe ich Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. Ich prüfe, ob die Verhängung gerechtfertigt ist, und setze alles daran, Ihre Freilassung zu erwirken.
Zögern Sie nicht, mich bei Fragen oder im Fall einer Festnahme zu kontaktieren. Eine professionelle Verteidigung ist entscheidend für Ihren Erfolg vor Gericht und eine schnelle Klärung der Situation.
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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren. Weiter Informationen zu den einzelnen Strafdelikten finden Sie hier.
Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.
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