Welche Befugnisse hat ein Security?
Private Sicherheitsdienste, deren Mitarbeiter umgangssprachlich Security genannt werden, übernehmen immer mehr klassische Polizeiaufgaben. Da es in Österreich aber kein eigenes Gesetz für Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste gibt, dürfen diese nicht mehr als jede andere Person.
Was darf ein Security also wirklich?
Die diesbezüglichen Bestimmungen ergeben sich aus der StPO oder dem StGB und werden hier kurz erklärt:
Anhalterecht Privater:
Jede Person hat gem. § 80 StPO das Recht, wenn sie auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführt, gerade ausgeführt hat oder dass wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung nach ihr gefahndet wird, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten. Jedoch ist die Person zur unverzüglichen Anzeige an das nächste Sicherheitsorgan verpflichtet. Gerechtfertigt ist eine nötige Freiheitsentziehung, die damit verbundene Nötigung und eine einfache Körperverletzung, wenn sie verhältnismäßig ist. Eine schwere Körperverletzung ist jedoch keinesfalls gerechtfertigt. Ein Security, sowie jede andere Person, kann somit eine andere Person, bis zum Eintreffen der Polizei, festhalten, wenn diese eine strafbare Handlung begangen hat.
Notwehr / Nothilferecht:
Sofern ein Security angegriffen wird, kann er sich, wie jede andere Person, im Rahmen der Notwehr gem. § 3 StGB verteidigen. Ein Security kann jemanden im Rahmen der Notwehr auch festhalten, um ihn vor strafbaren Handlungen abzuhalten. Darunter fällt das Festhalten eines Teilnehmers an einer Rauferei und das Überwältigen eines Räubers, der mit der Beute zu entkommen versucht. Was bedeutet Notwehr: Nicht rechtswidrig handelt demnach, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, dass dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
Von Nothilfe wird gesprochen, wenn man einer Person, die sich selbst nicht (ausreichend) verteidigen kann, zu Hilfe kommt. Für die Nothilfe gelten gleichen Kriterien wie für die Notwehr. Die Nothilfe dient der Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf ein notwehrfähiges Rechtsgut (Leben, Gesundheit, sexuelle Integrität, Freiheit oder Vermögen) eines Dritten. Zulässig ist die Verteidigung, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen Angriff abzuwehren. Ein Security kann somit, wie jede andere Person, im Rahmen der Nothilfe gegen eine Person vorgehen, wenn diese einen Dritten angreift oder eine fremde Sache beschädigt.
Entschuldigender Notstand:
Darf ein Security Gesetze übertreten? Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um einen unmittelbar drohenden bedeutenden Nachteil von sich oder einem anderen abzuwenden, ist gem § 10 StGB entschuldigt, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den sie abwenden soll, und in der Lage des Täters von einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen kein anderes Verhalten zu erwarten war. Ein Security kann zB einen Gegenstand beschädigen, wie Einschlagen einer Türe oder Angriff eines Hundes mit einer Waffe abwehren, um einen Angriff auf einen Menschen abzuwehren.
Selbsthilferecht gemäß §§ 19, 344 ABGB:
Dieses Gesetz ermöglicht die Sicherstellung oder Durchsetzung von gefährdeten zivilrechtlichen Ansprüchen, wenn behördliche Hilfe zu spät käme. Das bedeutet, dass ein Security denjenigen, der gegen die Hausordnung verstößt, mit verhältnismäßig körperlicher Gewalt vor die Tür setzen kann, oder jemanden mit verhältnismäßig körperlicher Gewalt festhalten kann, wenn dieser Beispielsweise eine Sachbeschädigung begangen hat. Dieses Recht, eine Person notfalls mit Gewalt des Clubs zu verwiesen, steht auch dann zu, wenn die Person im Club zwar keine Straftat begangen hat, sich jedoch nicht an die Hausordnung hält.
Sicherheitsdienste haben nur allgemeine Befugnisse!
Wie Sie nunmehr sehen konnten, haben Sicherheitsdienste nur allgemeine und keine besonderen oder speziellen Befugnisse. Dies bedeutet, sie haben nicht mehr Rechte als jede private Person und müssen sich auch dementsprechend verhalten!
Sonderbefugnisse für Sicherheitsdienste der Wiener Linien oder der Österreichischen Bundesbahnen:
Sicherheitsmitarbeiter der Wiener Linien oder der Kontrolleure ÖBB haben demgegenüber viel weitreichendere Befugnisse. Diese Personen gelten als Eisenbahnaufsichtsorgane und sind ihre Befugnisse in § 30 Eisenbahngesetz geregelt. Demnach dürfen Eisenbahnaufsichtsorganes sogar Personen festnehmen, die zum Beispiel die Sicherheit gefährden, Fluchtwege versperren, permanent die gelbe Sicherheitslinie überschreiten oder den Notstopp absichtlich unsachgemäß verwenden. Festgenommene Personen sind nach der Festnahme allerdings umgehend der Polizei zu übergeben. Gegen eine unberechtigte Festnahme durch ein Eisenbahnaufsichtsorgan steht dem Betroffenen das Rechtsmittel der Maßnahmenbeschwerde an das jeweilige Landesverwaltungsgericht zu.
Übrigens, ein Kontrolleur der Wiener Linien darf einen Schwarzfahrer bei einer Kontrolle zwar nicht festnehmen, aber er darf ihn festhalten. Dies vor allem dann, wenn ein Flüchtender andere Fahrgäste gefährden würde.
Stand: November 2021
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Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.
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