
Welche Strafe droht in Österreich bei Diebstahl?
Diebstahl ist einer der häufigsten Delikte, die in Österreich begangen werden. Das österreichische Strafrecht unterscheidet zwischen einfachem und schwerem Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und räuberischem Diebstahl. Im Folgenden werden die einzelnen Delikte erklärt und welche Strafe jeweils droht.
Wann liegt ein Diebstahl gemäß § 127 StGB vor?
Laut § 127 StGB macht sich strafbar, wer eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einem Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Die Strafe beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen.
Was ist eine fremde bewegliche Sache?
Eine Sache gilt als fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. Auch Miteigentum zählt dazu, sodass ein Diebstahl möglich ist. An herrenlosen oder wertlosen Gegenständen kann hingegen kein Diebstahl begangen werden (Ris-Justiz, RS0093635).
Beweglich sind alle Gegenstände, die transportiert oder aus einer Verankerung gelöst werden können – selbst ein in der Mauer befestigter Tresor kann durch Herausreißen zur beweglichen Sache werden.
Was ist der Bereicherungsvorsatz und wann ist die Sache wegegenommen?
Ein Diebstahl setzt voraus, dass der Täter die Absicht hat, sich unrechtmäßig zu bereichern. Wenn jemand versehentlich einen fremden Gegenstand mitnimmt, fehlt dieser Vorsatz. Behält der Täter jedoch bewusst den Gegenstand weiterhin, kann dies eine Unterschlagung gemäß § 134 StGB darstellen. Auch wenn der Täter, den Gegenstand nur kurz benutzen will und ihn dann wieder zurückgeben will, begeht er keinen Diebstahl.
Die Wegnahme gilt als vollendet, wenn der Täter die tatsächliche Kontrolle über den Gegenstand erlangt und der Eigentümer daran gehindert wird. Bei kleinen Gegenständen reicht oft das Verstauen in einer Tasche, während bei größeren Gegenständen das Verlassen des Tatorts erforderlich ist (Ris – Justiz, RS0090659).
Ladendiebstahl:
Bei Ladendiebstahl gilt der Diebstahl als vollendet, wenn der Täter den Geschäftsbereich mit der Ware verlassen hat (Ris – Justiz, RS0090718). Wird er noch im Geschäft ertappt, liegt lediglich ein versuchter Diebstahl vor.
Wann liegt eine Entwendung gemäß § 141 StGB Entwendung vor?
Wenn jemand aus Not, Unbesonnenheit oder einem spontanen Verlangen eine Sache von geringem Wert (unter 100 Euro) stiehlt, wird dies als Entwendung gewertet. Die Strafe beträgt maximal einen Monat Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen.
Wann liegt ein schwerer Diebstahl gemäß § 128 StGB vor?
Ein schwerer Diebstahl mit einer Strafandrohung von drei Jahren liegt vor, wenn:
- Der Wert der gestohlenen Sache über 5.000 Euro beträgt.
- Die Tat während einer Katastrophe (z. B. Feuersbrunst, Überschwemmung) oder gegen ein hilfloses Opfer erfolgt.
- Religiöse oder kulturell wertvolle Gegenstände gestohlen werden.
- Bestandteil der kritischen Infrastruktur handelt.
Liegt der Wert über 300.000 Euro, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Was ist ein Einbruchsdiebstahl gemäß § 129 StGB?
Wer sich durch Einbruch, unbefugtes Eindringen oder unter Nutzung gefälschter Schlüssel oder Codes Zugang verschafft, begeht einen Einbruchsdiebstahl. Dann gelten folgende Strafandrohungen:
- Einbruch in Lager- oder Geschäftsgebäude: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
- Einbruch in eine Wohnstätte oder bewaffneter Diebstahl: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Gewerbsmäßiger Diebstahl und Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gemäß § 130 StGB:
Wer regelmäßig Diebstähle begeht, um sich ein Einkommen zu verschaffen, kann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter durch eine wiederholende Tat die Absicht hat, eine fortlaufende Einnahme zu erzielen. Dies wird gemäß § 70 StGB dann angenommen, wenn der Täter für mindestens zwei Taten verurteilt wurde oder geplant hat und er ein Einkommen von über 400,00 Euro monatlich erzielen wollte oder erzielt hat.
Wer als Mitglied einer kriminellen Vereinigung stiehlt oder gewaltsam vorgeht, muss mit einer Strafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man einen auf längere Zeit ausgerichteten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen mit dem Ziel, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung fortgesetzt bestimmte Delikte ausgeführt werden.
Wer im Rahmen einer kriminellen Vereinigung einen schweren Diebstahl nach § 128 Abs. 1 oder einen Einbruchsdiebstahl nach § 129 Abs. 1 begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Wer jedoch einen bewaffneten Einbruchsdiebstahl oder Einbruchsdiebstahl in eine Wohnstätte begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Wann liegt ein räuberischer Diebstahl gemäß § 131 StGB vor?
Setzt ein ertappter Dieb Gewalt oder Drohungen ein, um die Beute zu behalten, spricht man von räuberischem Diebstahl. Die Strafe reicht von sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Hat die Gewaltanwendung schwere Körperverletzungen oder den Tod eines Opfers zur Folge, droht eine Freiheitsstrafe von fünf bis fünfzehn Jahren.
Fazit:
In der Praxis werden die Täter schnell wegen schwerem Diebstahl, Einbruchsdiebstahl oder räuberischem Diebstahl verfolgt, obwohl das Delikt überhaupt nicht erfüllt ist. Die Unterscheidung der Delikte, ist nicht immer eindeutig und oft schwierig. Die Staatsanwaltschaften klagen, dann in der Praxis gerne das Delikt mit der höchsten Strafandrohung an.
Es braucht daher eine genaue Vorbereitung durch mich als Ihren Strafverteidiger. Durch gründliche Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und Analyse der Zeugenaussagen und Beweise kann ich Widersprüche finden. Diese Widersprüche können Sie entlasten und Ihre Unschuld beweisen und Sie so vor einer ungerechten Strafe schützen.
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Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meinen Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.
Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.
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Rechtsgrundlagen für die Strafen bei Diebstahl:
§ 127-131 StGB