Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer

Welche Strafe droht bei Alkohol am Steuer?

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer

In Österreich werden jährlich rund 30.000 Strafen wegen Alkohol am Steuer verhängt. Durch die steigende Anzahl von Alkomattests und Alkoholvortests steigt auch die Zahl der erfassten Verstöße. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist nicht nur eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr, sondern zieht auch strenge rechtliche Konsequenzen nach sich.

Zulässige Höchstgrenzen:

Grundsätzlich darf in Österreich gemäß § 14 Abs. 8 Führerscheingesetz ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb genommen, oder gelenkt werden wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt.

Die Promillegrenzen in Österreich regeln, wie viel Alkohol im Blut eines Fahrzeuglenkers zulässig ist. Diese Grenzen sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Fahrergruppe:

  • 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemluft): Standardgrenze für die meisten Lenker von Kraftfahrzeugen.
  • 0,1 Promille (0,05 mg/l Atemluft): Für:
    • Fahranfänger während der dreijährigen Probezeit.
    • Bus- und LKW-Fahrer sowie Fahrer von Taxis (§ 20 Abs. 4 FSG).
  • 0,8 Promille: Gilt für Radfahrer und Lenker von E-Scootern (§ 5 StVO).

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?:

Die Strafen und Entzugszeiten richten sich nach dem gemessenen Promillewert und Wiederholungstaten. Im Folgenden eine detaillierte Übersicht:

0,5 bis 0,79 Promille

  • Geldstrafe: € 300,00 bis € 3.700,00 (§ 37a FSG).
  • Ersatzfreiheitsstrafe: Bis zu sechs Wochen.
  • Führerscheinentzug: Keine Entziehung, aber Vormerkung im Führerscheinregister (gültig für zwei Jahre).
  • Wiederholung: Beim zweiten Vormerkdelikt in zwei Jahren: Nachschulung auf eigene Kosten. Beim dritten Delikt: Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.

0,8 bis 1,19 Promille

  • Geldstrafe: € 800,00 bis € 3.700,00 (§ 99 Abs 1b StVO).
  • Ersatzfreiheitsstrafe: ein bis sechs Wochen.
  • Führerscheinentzug: Mindestens ein Monat (§ 26 Abs. 1 FSG).
  • Zusätzliche Maßnahmen: Verpflichtendes Verkehrscoaching.
  • Wiederholung: Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.

1,2 bis 1,59 Promille

  • Geldstrafe: € 1.200,00 bis € 4.400,00 (§ 99 Abs 1a StVO.
  • Ersatzfreiheitsstrafe: zehn Tage bis sechs Wochen.
  • Führerscheinentzug: Mindestens vier Monate (§ 26 Abs. 2 Zif. 4 FSG).
  • Zusätzliche Maßnahmen: Verpflichtende Nachschulung.

Ab 1,6 Promille

  • Geldstrafe: € 1.600,00 bis € 5.900,00 (§ 99 Abs 1 StVO).
  • Ersatzfreiheitsstrafe: zwei bis sechs Wochen.
  • Führerscheinentzug: Mindestens sechs Monate (§ 26 Abs. 2 Zif. 1 FSG).
  • Zusätzliche Maßnahmen:
    • Verkehrspsychologische Stellungnahme.
    • Untersuchung durch den Amtsarzt.
    • Verpflichtende Nachschulung.

Hinweis: Eine Testverweigerung wird strafrechtlich so behandelt, als ob 1,6 Promille nachgewiesen worden wären. Daher sollten Sie einen Alkoholtest niemals verweigern, wenn Sie von der Polizei dazu aufgefordert werden!

Was droht Radfahrern oder Lenkern von E-Scooter?

Für Radfahrer und Lenker von E-Scootern gelten ab 0,8 Promille dieselben Strafen wie für Autofahrer (§ 99 Abs 1b StVO). Auch der Führerschein kann entzogen werden, wenn die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit feststellt. Zudem haftet die private Haftpflichtversicherung bei alkoholbedingten Unfällen nicht.

Weitere Konsequenzen bei Alkohol am Steuer

  • Wiederholungstäter: Innerhalb von 5 Jahren gelten strengere Regeln, darunter eine Mindestentzugszeit von 6 bis 12 Monaten.
  • Versicherungen:
    • Die Haftpflichtversicherung bleibt leistungsfähig, kann jedoch bis zu 11.000 Euro vom Fahrer zurückfordern.
    • Kaskoversicherungen verweigern jegliche Schadensdeckung.
  • Zusätzliche Entzüge: Neben dem Führerschein können auch andere Berechtigungen entzogen werden, wie die Pilotenlizenz oder Bootsführerscheine.
  • Haartest: Sollten Sie von der Behörde zu einem freiwilligen Haartest aufgefordert werden, verweigern Sie diesen. Dies, da in den abzunehmenden drei Zentimeter Haar, der Alkoholkonsum der letzten drei Monate nachgewiesen werden kann. Die Behörde kann dann von einem Gewöhnungseffekt ausgehen und weitere regelmäßige Tests sowie Überprüfungen anordnen.

Verhalten bei einer Anzeige wegen Alkohol am Steuer

Wenn Sie positiv auf Alkohol getestet wurden, werden in der Regel zwei Verfahren eingeleitet:

  1. Verwaltungsstrafverfahren: Sie erhalten eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Dabei müssen auch Milderungsgründe (z. B. Einkommen, Sorgepflichten) berücksichtigt werden. Ein Rechtsanwalt kann helfen, die Strafe zu mildern oder formelle Fehler der Behörde aufzudecken. Gemäß § 19 VStG sind auch im Verwaltungsstrafverfahren die Erschwerungs- und Milderungsgründe, das Einkommen, sowie das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen und die Strafe dementsprechend zu bemessen
  2. Führerscheinentzugsverfahren: Hier legt die Behörde die Entzugsdauer fest. Innerhalb von zwei Wochen können Sie dagegen eine Vorstellung erheben. Dann ergeht ein neuer Bescheid der Behörde und besteht dann die Möglichkeit, binnen vier Wochen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einzulegen.

Wichtig: Verzichten Sie auf unüberlegte Aussagen und sprechen Sie zunächst mit einem Rechtsanwalt. Ungenauigkeiten oder Eingeständnisse können später gegen Sie verwendet werden.

Alternative Bewährungssysteme (ABS)

Das Alternative Bewährungssystem ermöglicht es, die Entzugsdauer zu verkürzen. Dazu muss im Fahrzeug eine atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre eingebaut werden. Nach der Hälfte der Entzugsdauer kann der Führerschein zurückgegeben werden.

Fazit: Alkohol am Steuer – Strenge Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten

Alkohol am Steuer wird in Österreich streng verfolgt. Je nach Promillewert drohen hohe Geldstrafen, Führerscheinentzug und weitere Auflagen wie Nachschulungen oder psychologische Gutachten. Sollten Sie betroffen sein, ist eine rechtliche Beratung entscheidend, um Strafen zu reduzieren und formelle Fehler der Behörde auszunutzen, oder eine Reduzierung der Entzugsdauer der Lenkerberechtigung zu erreichen.

Zusätzlich stelle ich auch für Sie den Antrag für das Alternative Bewährungssystem und unterstütze Sie in diesem Verfahren.

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Dieser Artikel stellt lediglich eine kurze Übersicht dar und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne jederzeit während meine Kanzleizeiten telefonisch kontaktieren.

Mag. Sascha Flatz, Ihr Rechtsanwalt für Strafsachen in 1010 Wien.

Rechtsgrundlagen für alkoholisiertes Lenken eines Kraftfahrzeuges:

FührerscheingesetzStraßenverkehrsordnung 1960

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